Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pick Up Anhänger
Vermietung – Verkauf von PKW-Anhängern
Inhaberin Susanne Reetz
Colditzstr. 32
12099 Berlin
030-91 12 11 26
Fax 030-92 12 11 28
Email info@pick-up.biz
Internet www.pick-up.biz
Steuer-Nr. 046 / 261 / 01572
DE 277097610
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Vertragsgrundlagen
Alle Verträge, auch die, die der Kunde über das Internet oder mittels sonstiger Fernkommunikationsmittel mit Pick-Up abschließen, liegen ausschließlich dem AGB zu Grunde und werden durch eine Bestellung oder ein Gebot bei „eBay“ ausdrücklich anerkannt.
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Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich aus Angebot oder Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt. An eine Bestellung die schriftliche, fernmüdliche oder per E-Mail vom Kunden erteilt wird, ist er grundsätzlich vierzehn Tage gebunden. Der Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung oder die Übersendung der Ware innerhalb dieser Frist zustande. Bei Internetversteigerungen oder sonstigen Verkäufen gegen Höchstgebot vollzieht sich der Vertragsabschluß automatisch mit dem jeweiligen Meistbietenden beim Ende der Auktion. Hinsichtlich des Vertragsabschlusses unter „eBay“ gelten die dort einsehbaren AGB von „eBay“.
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Liefertermine, Teilleistungen
Liefertermine sind Grundsätzlich unverbindlich, nur ein im Rahmen eines Sofortgeschäftes schriftlich von uns bestätigt Liefertermin kann als verbindlich angesehen werden.
Eine Nichteinhaltung von Lieferterminen auf Grund gänzlicher oder teilweise Nichtverfügbarkeit von Waren berechtigt den Geschäftspartner nicht zum Rücktritt oder zum Schadensersatz, es sei denn er kündigt und dies unter schriftlicher Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen ab genanntem Liefertermin an. Lieferfristen beginnen erst ab Zugang unserer Auftragsbestätigung oder unserer Änderungsbestätigung. -
Auslieferung, Versand, Gefahrenübergang und Versicherung
Die Auslieferung der Ware erfolgt vom Standort Berlin aus, wenn in der Auftragsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde. Ist die Auslieferung beim Geschäftspartner vereinbart, so steht die Wahl des Transportmittels in unserem ermessen, bei Anhängerfahrzeugen auch auf eigener Achse. Soweit nicht anders vereinbart gehen die Transportkosten zu Lasten des Geschäftspartners. Erfolgt die Auslieferung an den Geschäftspartner nicht durch uns, so geht die Gefahr der Ware auf den Käufer über. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Geschäftspartners bei Auftragserteilung auf seine Kosten abgeschlossen.
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Preise, Zahlungen, Verzugsfolgen, Mahngebühr
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt , gelten unsere Preise ohne jeden Nachlass, insbesondere ohne Skonto, ausschließlich Verpackung, Fracht und Versicherung ; die darauf etwa entfallenden Beträge werden gesondert berechnet.
Gegenüber Endverbrauchen ist dem sich aus Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung ergebene Preis die jeweils geltende Umsatzsteuer bereits enthalten.Der Geschäftspartner ist zur Aufrechnung gegenüber unseren Ansprüchen nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen berechtigt. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Geschäftspartner nur insofern berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Überschreitet im Falle einer Ratenzahlungsvereinbarung der Geschäftspartner mit einer Rate einen vereinbarten Zahlungstermin, so wird in Folge dessen das gesamte Restgeld in einer Summe fällig, ohne dass es insoweit noch einer Mahnung bedarf. -
Abnahme, Schadensersatz bei Abnahmeverzug
Ist die Abholung der Kaufsache vereinbart, hat der Geschäftspartner die Pflicht, die Kaufsache innerhalb von 30 Tagen nach dem ihm mitgeteilten Bereitstellungstermin an unserem Geschäftssitz abzunehmen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, so sind wir berechtigt, für jeden Tag der Fristüberschreitung ein Standgeld von 8,00 Euro pro Tag und Fahrzeugeinheit einzufordern. Bei vereinbarter Anlieferung des Kaufgegenstandes ist dieser bei Anlieferung abzunehmen, ohne das es einer zusätzlichen Lieferankündigung bedarf.
Befindet sich der Geschäftspartner mit der Abnahme des Kaufgegenstandes im Rückstand, ohne eine Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert zu haben, kann ihm schriftlich eine Nachfrist gesetzt werden, mit der Ankündigung nach fruchtlosem Fristablauf Schadensersatz zu verlangen. Der Schadensersatz kann pauschaliert in Höhe von 15% des Kaufpreises geltend gemacht werden. -
Mängelgewährleistung, Nachbesserung, Haftung
Für unsere verkauften Artikel gilt nach Maßgabe der nachstehenden Regelung die gesetzliche vierundzwanzigmonatige Gewährleistung ab Gefahrenübergang. Dies gilt nicht für gebrauchte oder nachträglich veränderte oder nicht bestimmungsgemäß verwendete Artikel. Es wird keine Haftung für Schäden oder Mängel übernommen, die dadurch entstehen, dass Nutungsvorschriften ( wie etwa das Nachziehen der Radschrauben nach einer Laufstrecke von 50 km) sowie vorgesehene Wartungsinterwalle nicht eingehalten werden.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel einer Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zu Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Mängelbeseitigung tragen wir alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch ergeben oder erhöhen, dass die Kaufsache an einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nach jeweiliger angemessener schriftlicher Fristsetzung mindestens zwei mal fehl oder wird sie von und endgültig verweigert, so ist der Geschäftspartner nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag schriftlich zurück zu treten, zu Wandeln oder angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitgehende Ansprüche des Geschäftspartners – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit nicht die Schadensentstehung auf von uns zu vertretenem Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht oder auf dem Fehlen einer vertragliche zugesicherten Eigenschaft als Kaufsache fußt.
Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften einer neuen Kaufsache, die ausdrücklich in einer schriftlichen Auftragsbestätigung oder Vertrag enthalten sind.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für persönliche Haftung unsrer Mitarbeiter und Vertreter. -
Eigentumsvorbehalt, dessen Sicherung und Pfandrecht
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns verkauften Sachen bis zu deren vollständigen Bezahlung vor. Setzt der Geschäftspartner die Vorbehaltsware dem Risiko der Vermengung mit Sicherungseigentum oder Pfandrecht Dritter aus, so hat er sie zuvor als sein Eigentum zu kennzeichnen oder die Drittgläubiger auf unsere Eigentumsrecht schriftlich hinzuweisen.
Trifft der Geschäftspartner bei nur teilweiser Tilgung mehrer offener Rechnungen keine gleichzeitige schriftliche Bestimmung, auf welche unserer Forderung gezahlt wird, sind wir in Abweichung von § 366 II BGB berechtigt zu bestimmen, auf welche Schulden des Geschäftspartners wir dessen Zahlung ganz oder verhältnismäßig verrechnen.Bei Zahlungsverzug des Geschäftspartners sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und sie bestmöglich zu verwerten. In der Rücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
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Gerichtsstand, Rechtswahl, Erfüllungsort, Teilunwirksamkeit
Soweit gesetzlich zulässig gilt 12099 Berlin als Gerichtsstand vereinbart.
Es gilt das deutsche Recht.
Erfüllungsort ist grundsätzlich 12099 Berlin.
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
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