Zur Anmietung eines Anhängers bitte einen gültigen Ausweis mitbringen.
Der Mieter ist verpflichet sich davon zu überzeugen, daß der Fahrzeugführer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Nähere Infos zu den Führerscheinklassen gibt es beim Fahrlehrerverband
Baden-Württemberg e.V.
Der Mietpreis ist bar im voraus zu bezahlen, andere Zahlungsarten nur nach vorheriger Absprache.
Für Fahrten ins Ausland ist ein vorherige Zustimmung des Vermieters sowie die Hinterlegung einer Kaution nötig. Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Anhängerklasse.
Die zu transportierende Ladung ist grundsätzlich nicht versichert.
Die Länge der Mietdauer wird vorab festgelegt. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach Zustimmung Vermieters möglich.
Bei Anhängern mit Plane und Spriegel ist das Abnehmen der Plane und/oder des Spriegelgestells nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters erlaubt.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Gewichte eingehalten werden..